Seitenbereiche

Bei uns sind Sie in guten Händen!

Inhalt

Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern

Höchstbetrag pro Nutzer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich im Regelfall nur bis zu € 1.250,00 im Kalenderjahr steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass dieser Höchstbetrag personenbezogen zu verstehen ist. Nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Arbeitszimmer, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen (BFH vom 15.12.2016, VI R 86/13).

Stand: 29. März 2017

Bild: Aikon - Fotolia.com

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Zürner & Collegen - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München (Maxvorstadt).  Die Betreuung Ihrer Anliegen sowie die Kommunikation erfolgen bei uns in deutscher, italienischer oder englischer Sprache. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Haben Sie noch Fragen?

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.