Seitenbereiche

Bei uns sind Sie in guten Händen!

Inhalt

Handwerkervorauszahlungen 2024

Handwerkerleistungen

Für Aufwendungen für Handwerkerleistungen zwecks Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann eine Steuerermäßigung beantragt werden. Steuerbegünstigt sind ausschließlich Lohnleistungen, davon maximal 20 % bzw. bis maximal € 1.200,00 im Jahr (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG).

Freiwillige Vorauszahlungen

Steuerpflichtige stellen sich zum Jahresende oft die Frage, ob für freiwillige Vorauszahlungen auf geplante Handwerkerleistungen im Folgejahr die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann. Das Finanzgericht/FG Düsseldorf hat diese verneint (Urteil vom 18.7.2024, 14 K 1966/23 E). Die Steuerermäßigung setzt stets eine durch Handwerkerinnen bzw. Handwerker ausgestellte Rechnung voraus.

Stand: 26. November 2024

Bild: The Little Hut - stock.adobe.com

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Zürner & Collegen - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München (Maxvorstadt).  Die Betreuung Ihrer Anliegen sowie die Kommunikation erfolgen bei uns in deutscher, italienischer oder englischer Sprache. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Haben Sie noch Fragen?

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.